Wie kann man das Verwahrentgelt bei kostenlosen Girokonten vermeiden?

Vermeiden Sie das Verwahrentgelt.

Wie Sie das Verwahrentgelt vermeiden können.

Die Nullzinsphase nimmt kein Ende. Zahlreiche Bankhäuser führen negative Zinsen ein. Der Trend um das Verwahrentgelt nimmt an Fahrt auf. Der Verbraucherschutz beklagt versteckte Negativzinsen. Die Übersicht zum Verwahrentgelt bei kostenlosen Girokonten

Während der anhaltenden Nullzinsphase sind nun auch kostenlose Girokonten von der Einführung des sogenannten Verwahrentgelts betroffen. In der Produktgruppe der Girokonten bietet kaum ein Bankhaus lukrative Zinsvorteile.  Neue Produkteigenschaften wie der negative Zinssatz, das Verwahrentgelt und die Freibetragsgrenze verändern die Kontoführungsbedingungen. Besonders Sparer*innen sind von diesem Trend betroffen. Dass Verbraucherschützer gegen das Verwahrentgelt vorgehen, hindert die Banken nicht daran, ihre Vereinbarungen anzupassen. Sodass nicht selten im Zuge der Anpassung alternative Sparmodelle angeboten werden. Worauf müssen Sparer*innen jetzt achten, wenn sie Verwahrentgelt, Strafzinsen und Doppelbepreisung vermeiden wollen?

Was versteht man unter dem Niedrigzins?

Die Wirkungsweise europäischer Geldpolitik führt dazu, dass Ersparnisse auf einem Konto nicht mehr durch Zinsen vergütet werden. Finanzwirtschaftlich gesprochen: Wir befinden uns in einer Nullzinsphase. Seit 2013 verfolgt die Europäische Zentralbank eine Niedrigzinspolitik. Sie soll die Eurozone beleben und den Kauf von Anleihen begünstigen. Jüngst hat das drastische Auswirkungen für Sparer*innen. Inzwischen geben Bankhäuser den Zinsdruck der EZB an ihre Kund*innen weiter. Zahlreiche Banken überschreiten die Nullzinsgrenze. Nicht selten unter dem Deckmantel neuer Kontogebühren wie dem Verwahrentgelt.

Was versteht man unter dem Verwahrentgelt?

Die anhaltende Nullzinsphase zwingt die Banken zu kreativen Lösungen. Denn mit attraktiven Zinsen auf Spareinlagen kann kaum ein Bankhaus werben. Im Kontext dieser Nullzinsphase entsteht die Gebühr des sogenannten Verwahrentgelts. Angeblich verursacht die Sparsamkeit von Kund*innen Kosten. Diese Kosten werden als Verwahrentgelt in Rechnung gestellt. Gleichzeitig ergreifen Banken die Gelegenheit und bieten im Zuge der Änderungen andere Spar- und Anlageprodukte an. Verbraucherschützer*innen beklagten, dass die Gebühr negative Zinsen versteckt. Während in Einzelfällen noch um die Rechtmäßigkeit gestritten wird, entschied der Bundesgerichtshof, dass das Verwahrentgelt nur mit dem aktiven Einverständnis der Kunden eingeführt werden kann. Betroffenen Kunden können bei gezahltem Verwahrentgelt die erbrachten Zinsen zurückverlangen. 

Jedoch hält das Urteil den Trend nicht auf. Nachdem immer mehr Banken das Verwahrentgelt einführen, drohen Strafzinsen auf dem Guthaben. Dabei unterbreiten sie den Kund*innen neue Vereinbarungen inklusive Negativzins, Freibetrag und Verwahrentgelt. Obschon bereits jetzt Banken den Freibetrag senken und damit Druck auf die Kontoinhaber*innen ausüben.

Was versteht man unter dem Freibetrag?

Mit der Einführung von Negativzinsen, Strafzinsen oder dem Verwahrentgelt gibt es eine weitere Produkteigenschaft von Girokonten: der Freibetrag. Überschreitet das Guthaben einen bestimmten Freibetrag, drohen Verwahrentgelte und negative Zinszahlungen an die Bank. Vermeintlich kostenlose Girokonten könnten dann doch Kosten produzieren. Indes kann es vorkommen, dass der Freibetrag genauso flexibel wie ein Zinssatz angepasst wird. Spätestens dann besteht ein Handlungsdruck für die Kunden. Das Verwahrentgelt orientiert sich in der Regel am negativen Zinssatz und wird auf die Differenz des Freibetrages erhoben.

Übersicht zum Vewahrentgelt bei kostenlosen Girokonten

Auswahl von kostenlosen Girokonten: Negativzinsen, Verwahrentgelte und Freibeträge (Stand: Januar 2022),
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Anbieter keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Kostenloses Girokonto von: Negativzinsen in ProzentVerwahrentgelt Freibetrag in €Zum kostenlosen Girokonto:
-0,5pro Jahr ab November 2021.bis 50.000
0monatliche Pauschale ab August 2021, gestaffelt nach Freibetrag. bis 50.000
-0,5pro Jahr ab August 2021.bis 50.000
-0,5pro Jahr ab September 2021.bis 50.000
-0,5pro Jahr ab Februar 2020.bis 250.000

-0,5monatliche Gebühr, ab Januar 2020. bis 50.000
-0,5pro Jahr ab Juli 2021.bis 100.000
-0,5pro Jahr, Beginn der Berechnung wird gesondert vereinbart. bis 100.000
-0,5pro Jahr ab Oktober 2021.bis 50.000
-0,5pro Jahr ab April 2021bis 100.000
-0,5pro Jahr ab September 2021bis 50.000
-0,5pro Jahr ab Januar 2021bis 100.000

Welche Handlungsoptionen haben die Sparer*innen?

Die Zeiten, in der eine Bank noch mit den Spareinlagen Geld verdienen konnte, sind Vergangenheit. In der Gegenwart tragen Kunden die Zinslast ihres Guthabens. Auch deshalb lohnt es sich, die Erwartungshaltung an ein kostenloses Girokonto mit dem aktuellen Angebot in der Nullzinsphase abzugleichen. Was tun, wenn Banken mit Negativzinsen, Verwahrentgelt und der Absenkung von Freibeträgen drohen?

  • Option 1

    Banken müssen von Kund*innen das aktive Einverständnis einholen. Sie können die neue Vereinbarung auch ablehnen.

  • Option 2

    Überprüfen Sie, ob Gebühren an Freibeträge geknüpft sind.

  • Option 3

    Vermeiden Sie das Verwahrentgelt.

  • Option 4

    Löst ihr Guthaben ein Verwahrentgelt aus, staffeln Sie ihre Ersparnisse auf verschiedenen kostenlosen Konten.

  • Option 5

    Halten Sie ihr Guthaben innerhalb der Freibeträge.

  • Option 6

    Zinsvorteile und Renditen finden Sie bei anderen Bankprodukten, wie beispielsweise Tages- und Festgeldkonten oder Indexfonds.

  • Option 7

    Prüfen Sie alternative Bankprodukte, die aufgrund der Freibeträge relevant werden.