Viele fragen sich, ob sie für ihr Unternehmen wirklich ein Geschäftskonto benötigen. Schließlich ist allgemein bekannt, dass Firmenkonten mit höheren Kosten für die Kontoführung verbunden sind als herkömmliche Girokonten. Ein kostenloses Geschäftskonto ist leider selten. Die Frage, wer ein Geschäftsgirokonto haben muss, ist einfach zu beantworten.
➽ Gesetzlich dazu verpflichtet ein Firmenkonto zu eröffnen, sind haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften wie eine GmbH und AG. Diese Unternehmensformen bilden nämlich eine juristische Person und müssen als solche ein Geschäftskonto für die Firmengründung vorweisen. Erst wenn die Stammeinlage hinterlegt ist, kann der Notar den Gesellschaftervertrag ans zuständige Amtsgericht weiterleiten und die Kapitalgesellschaft im Handelsregister eintragen.
Eine Geschäftskonto Pflicht besteht für haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften (GmbH & Co).
Sie kommen als GmbH und AG also um ein Firmenkonto nicht herum, ein Geschäftskonto zu eröffnen, finden in unserem Vergleich aber ein kostenloses Geschäftskonto. Zwar gibt es auch die Möglichkeit einer Bargründung oder Sacheinlage, doch sind diese Alternativen wenig praktikabel. Allein schon aufgrund der Nachweispflicht des geschäftlichen Zahlungsverkehrs ist ein Geschäftskonto unabdingbar.
Fazit GmbH: Geschäftskonto zwingend nötig!
Für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer gibt es keine Pflicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Trotzdem gilt für Einzelunternehmer die Nachweispflicht ihres geschäftlichen Zahlungsverkehrs. Spätestens wenn es zur Steuererklärung kommt, müssen sämtliche Rechnungen offengelegt werden. Allein deshalb ist es empfehlenswert, auch als Freelancer und Kleinunternehmer ein separates Firmenkonto zu haben. Außerdem verliert man schnell den Überblick über sein Business, wenn man geschäftliche Transaktionen über das private Girokonto laufen lässt.
Wir haben sogar mehrere kostenlose Geschäftskonten für Freelancer und Kleinunternehmer gefunden.